Gesetze / Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchG§ 45 Verbesserung der Luftqualität
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/45#abs-1 (1) Die zuständigen Behörden ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung der durch eine Rechtsverordnung nach § 48a festgelegten Immissionswerte sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere Pläne nach § 47.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/45#abs-2 (2) Die Maßnahmen nach Absatz 1
a)
müssen einem integrierten Ansatz zum Schutz von Luft, Wasser und Boden Rechnung tragen;
b)
dürfen nicht gegen die Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verstoßen;
c)
dürfen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt in anderen Mitgliedstaaten verursachen.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 45 BImSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 22.05.2005 – 16 K 1120/05; 16 K 1121/05Zitiert von 6
- VG Hannover, 30.08.2012 – 12 A 2623/11
- BVerwG, 27.09.2007 – 7 C 36.07Zitiert von 12
- OVG NRW, 09.10.2012 – 8 A 652/09Zitiert von 7
- BVerwG, 18.11.2004 – 4 CN 11.03Zitiert von 131
- OVG Hamburg, 29.11.2019 – 1 E 23/18Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans bei Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 07.01.2019 – 7 B 16/18Anspruch auf Ergreifung von LärmschutzmaßnahmenZitiert von 10
- VG Köln, 08.11.2018 – 13 K 6682/15Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Bonn zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Köln, 08.11.2018 – 13 K 6684/15Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 45 BImSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.