Gesetze / Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchG§ 44 Überwachung der Luftqualität
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/44#abs-1 (1) Zur Überwachung der Luftqualität führen die zuständigen Behörden regelmäßige Untersuchungen nach den Anforderungen der Rechtsverordnungen nach § 48a Absatz 1 oder 1a durch.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/44#abs-2 (2) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Untersuchungsgebiete festzulegen, in denen Art und Umfang bestimmter nicht von Absatz 1 erfasster Luftverunreinigungen in der Atmosphäre, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, in einem bestimmten Zeitraum oder fortlaufend festzustellen sowie die für die Entstehung der Luftverunreinigungen und ihrer Ausbreitung bedeutsamen Umstände zu untersuchen sind.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 44 BImSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 30.05.1991 – C-59/89Umweltrecht: Vertragsverletzung wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie über den Grenzwert für den Bleigehalt in der Luft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- OVG Saarland, 07.03.2024 – 2 C 253/22Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 – OVG 1 B 5.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 – OVG 1 B 6.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 – OVG 1 B 4.10Zitiert von 4
- EuGH, 30.05.1991 – C-361/88Umweltrecht: Vertragsverletzung wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie über Grenzwerte für Schwefeldioxid und Schwebestaub Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 51
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2026 – OVG 7 A 41/25
- VGH Hessen, 23.02.2024 – 11 C 2414/21.TZitiert von 10
- VG Schwerin, 27.11.2023 – 2 A 1310/20 SNZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 BImSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.