Gesetze / Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchG§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/22#abs-1 (1) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass
Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund der Art oder Menge aller oder einzelner anfallender Abfälle die Anlagen zu bestimmen, für die die Anforderungen des § 5 Absatz 1 Nummer 3 entsprechend gelten. Für Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, gilt die Verpflichtung des Satzes 1 nur, soweit sie auf die Verhinderung oder Beschränkung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder von Funkanlagen ausgehende nichtionisierende Strahlen gerichtet ist.
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/22#abs-1a (1a) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/22#abs-2 (2) Weitergehende öffentlich-rechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Wird zitiert von 855 Entscheidungen zu § 22 BImSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 – 10 S 249/14Erfolglose Klage eines Anwohners auf Unterbindung der Nutzung eines Bolzplatzes wegen Lärmimmissionen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BGH, 13.12.2019 – V ZR 203/18Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck ausgeschlossenen Nutzung; Einordnung eines Eltern-Kind-Zentrums als "Kindertageseinrichtung"Zitiert von 18
- VG München, 19.07.2023 – M 28 K 22.414
- VG Ansbach, 02.06.2022 – AN 9 S 22.00582Zitiert von 1
- VG Ansbach, 06.07.2023 – AN 9 S 23.1215Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.2021 – 1 S 1894/21Eilrechtsschutz gegen nächtliches Musik- und Spielverbot im öffentlichen Raum; vorläufige Außervollzugsetzung des Spielverbots Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.09.2026 – 8 B 377/26Begrenzung der immissionsschutzrechtlichen Regelungsbefugnis nach § 24 BImSchG durch gaststättenrechtliche Erlaubnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 04.09.2026 – 4 E 683/23Androhung von Zwangsgeld gegen eine Behörde bei mangelhafter Erfüllung einer gerichtlich auferlegten Neubescheidungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 06.08.2026 – 8 A 134/25Immissionsschutzrechtlicher Nachbarschutz gegen eine Luftwärmepumpe; Beurteilung von Geräuschimmissionen nach der TA Lärm Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 BImSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.