Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

BGBEG

Art 240 § 6 (weggefallen)

Stand: 01.10.2022

Bund10 Entscheidungen

Für Art 240 § 6 BGBEG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

Art 240 § 5 Art 240 § 7