Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 240 § 5 (weggefallen)
Stand: 01.10.2022
Für Art 240 § 5 BGBEG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.