Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 959 Aufgabe des Eigentums
Stand: 10.06.2019
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.