Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 861 Anspruch wegen Besitzentziehung

Stand: 10.06.2019

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/861#abs-1 (1) Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/861#abs-2 (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der entzogene Besitz dem gegenwärtigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft war und in dem letzten Jahre vor der Entziehung erlangt worden ist.

§ 860 § 862