Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 862 Anspruch wegen Besitzstörung

Stand: 10.06.2019

Bund311 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/862#abs-1 (1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/862#abs-2 (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.

§ 861 § 863