Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 858 Verbotene Eigenmacht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/858#abs-1 (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/858#abs-2 (2) Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des Besitzers ist oder die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers bei dem Erwerb kennt.
Wird zitiert von 360 Entscheidungen zu § 858 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 07.10.2021 – 20 U 116/20
- OLG Saarbrücken, 01.06.2004 – 4 U 5/04 - 1Golfplatzbetrieb: Kein Verfügungsanspruch auf Unterlassung von Störungen des Spielbetriebs durch Passanten auf einem öffentlichen Feldweg Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Stuttgart, 24.08.2022 – 4 U 74/22Zitiert von 1
- BAG, 20.11.2018 – 1 AZR 189/17 · Streikmobilisierung auf FirmenparkplatzZitiert von 10
- AG Brandenburg an der Havel, 14.10.2016 – 31 C 63/15Zitiert von 1
- BGH, 17.11.2023 – V ZR 192/22Ersatz der Abschleppkosten nach Verbringen eines Fahrzeugs von privatem Parkplatz mit Parkverbotsschild zu AbschleppunternehmenZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 4/23Mietrecht: Kein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen einer aus formellen Gründen unwirksamen Kündigung des Vermieters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 21.04.2026 – 6 U 23/25
- OLG Brandenburg, 03.03.2026 – 3 U 20/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 858 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.