Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 809 Besichtigung einer Sache
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 68
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 – 9 Sa 92/12Zitiert von 2
- OLG Dresden, 02.11.2023 – 2 U 44/20
- BGH, 02.05.2002 – I ZR 45/01Urheberrecht und Wettbewerbsrecht: Voraussetzungen des Besichtigungsanspruchs nach § 809 BGB bezüglich des Quellcodes von Computerprogrammen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- BGH, 20.09.2012 – I ZR 90/09Urheberrecht: Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines nur in einzelnen Komponenten übernommenen Computerprogramms zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung - UniBasic-IDOSZitiert von 3
- BGH, 20.07.2018 – V ZR 130/17Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Abgebildeten auf Besichtigung eines Dokumentarfilms über den Vietnamkrieg/Massaker von My Lai vor der VeröffentlichungZitiert von 2
- LG Düsseldorf, 13.03.2007 – 4a O 103/06Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.04.2026 – 13 K 5372/20
- OLG Düsseldorf, 28.11.2024 – 2 U 31/24
- BGH, 09.11.2023 – I ZB 32/23Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Selbständiges Beweisverfahren als Geschäftsgeheimnisstreitsache; Anfechtbarkeit der Einstufung einer Information als geheimhaltungsbedürftig und der Anordnung einer Zugangsbeschränkung im selbständigen BeweisverfahrenZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 809 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.