Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 483 Hinkende Inhaberpapiere
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 18.01.2022 – XI ZR 380/20Anspruch auf Auszahlung eines Sparguthabens: Vorlage der Kraftloserklärung des Sparbuchs durch den Anspruchsteller als Indiz für eine infolge der Auszahlung des Sparguthabens erfolgte Entwertung oder Vernichtung des SparbuchsZitiert von 7
- OLG Karlsruhe, 20.11.2014 – 14 Wx 60/14
- OLG Brandenburg, 07.02.2013 – 6 Wx 6/12Zitiert von 1
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Bezweckt das Aufgebotsverfahren die Kraftloserklärung einer Urkunde der in § 808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art, gelten § 466 Abs. 3, die §§ 470 und 478 Abs. 2 Satz 2 sowie die §§ 480 bis 482 entsprechend. Die Landesgesetze können über die Veröffentlichung des Aufgebots und der in § 478 Abs. 2, 3 und in den §§ 480, 482 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sowie über die Aufgebotsfrist abweichende Vorschriften erlassen.