Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 467 Antragsberechtigter
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/467#abs-1 (1) Bei Papieren, die auf den Inhaber lauten oder die durch Indossament übertragen werden können und mit einem Blankoindossament versehen sind, ist der bisherige Inhaber des abhandengekommenen oder vernichteten Papiers berechtigt, das Aufgebotsverfahren zu beantragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/467#abs-2 (2) Bei anderen Urkunden ist derjenige zur Stellung des Antrags berechtigt, der das Recht aus der Urkunde geltend machen kann.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 467 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 17.12.2015 – 20 W 249/14
- BGH, 27.06.2017 – XI ZB 1/16Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden: Antragsberechtigung bei auf den Inhaber lautenden Anteilsscheinen
- OLG Düsseldorf, 07.05.2013 – I-25 Wx 21/13
- KG, 25.10.2010 – 12 W 30/10Zitiert von 2
- OLG München, 01.08.2025 – 34 Wx 153/25 e
- OLG Brandenburg, 17.12.2019 – 3 W 77/19Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG München, 23.06.2026 – 34 Wx 134/26 eKraftloserklärung eines Sparbuchs: Örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Ort der kontoführenden Filiale Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 13.08.2025 – 2 W 125/25
- OLG Frankfurt am Main, 06.05.2025 – 20 W 36/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 467 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.