Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 779 Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/779#abs-1 (1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/779#abs-2 (2) Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn die Verwirklichung eines Anspruchs unsicher ist.
Wird zitiert von 720 Entscheidungen zu § 779 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2005 – 11 Sa 260/05Zitiert von 1
- LAG Hamm, 15.11.2024 – 1 SLa 733/24Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 04.09.2017 – 5 Ta 79/17Zitiert von 2
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2022 – 7 Sa 178/22
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2022 – 2 Sa 108/21
- ArbG Dortmund, 14.06.2024 – 10 Ca 3350/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Nürnberg, 25.08.2026 – 8 W 1488/26 VerStreitwertfestsetzung: Ansatz von lediglich 20 % des Werts bei Klage auf Fortbestand einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach anerkanntem Versicherungsfall Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 03.08.2026 – 22 U 84/25Grundstückskauf: Anspruch des Käufers auf Schadensersatz dem Grunde nach wegen mangelnder Baugrundtragfähigkeit und unzureichender Bodenqualität trotz Gewährleistungsausschlusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 23.07.2026 – IX ZB 48/25Fortbestand eines Pfändungspfandrechts nach Abschluss eines Prozessvergleichs
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 779 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.