Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 782 Formfreiheit bei Vergleich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
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Nach Gewicht
- LAG Hessen, 24.05.2012 – 12 Sa 144/11
- LAG Düsseldorf, 22.02.2002 – 18 Sa 1559/01Zitiert von 3
- BGH, 17.03.1999 – VIII ZR 2/98Zitiert von 1
- OLG Hamm, 23.07.2019 – 21 U 24/18Zitiert von 12
- OLG Celle, 18.11.2009 – 3 U 115/09
- OVG Saarland, 27.09.2007 – 3 A 322/07
Zuletzt entschieden
- BGH, 02.06.2022 – VII ZR 174/19Zulässigkeit einer die Mindestsätze der HOAI unterschreitenden Honorarvereinbarung zwischen Privatpersonen: Richtlinienkonforme Auslegung; Anwendbarkeit des gegen Unionsrecht verstoßenden Mindestsatzrechts; Berücksichtigung der Bestimmungen des AEUV über die Niederlassungsfreiheit, den freien Dienstleistungsverkehr und den freien KapitalverkehrZitiert von 10
- BGH, 14.05.2020 – VII ZR 174/19HOAI: Direkte Wirkung einer europarechtlich unwirksamen Mindestsatzvereinbarung zwischen Privatpersonen; Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit durch verbindliche Mindestsätze; Auswirkungen auf laufende VerfahrenZitiert von 9
- OLG Dresden, 07.04.2020 – 4 U 123/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 782 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auf Grund einer Abrechnung oder im Wege des Vergleichs erteilt, so ist die Beobachtung der in den §§ 780, 781 vorgeschriebenen schriftlichen Form nicht erforderlich.