Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 769 Mitbürgschaft
Stand: 10.06.2019
Verbürgen sich mehrere für dieselbe Verbindlichkeit, so haften sie als Gesamtschuldner, auch wenn sie die Bürgschaft nicht gemeinschaftlich übernehmen.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Verbürgen sich mehrere für dieselbe Verbindlichkeit, so haften sie als Gesamtschuldner, auch wenn sie die Bürgschaft nicht gemeinschaftlich übernehmen.