Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 760 Vorauszahlung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/760#abs-1 (1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/760#abs-2 (2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zwecke der Rente.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/760#abs-3 (3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 760 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Amberg, 01.10.2021 – 24 O 1019/15Zitiert von 1
- LG Stuttgart, 26.01.2005 – 14 O 542/01
- OLG Frankfurt am Main, 31.08.2018 – 8 U 53/15Zitiert von 5
- OLG Frankfurt am Main, 16.07.2020 – 22 U 205/19Zitiert von 9
- BGH, 12.01.2016 – VI ZR 491/14Erstattungsanspruch eines Bundeslandes für an einen Straftatverletzten erbrachte Rentenleistungen: Behandlung der Grundrente; Grundsätze für eine Prognoseentscheidung zur Bemessung des ErwerbsschadensZitiert von 4
- BGH, 19.11.2014 – VIII ZR 79/14Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: Glaubhaftmachung der Berufungsbeschwer durch bloße Parteierklärung des Berufungsklägers; Frage der Fälligkeit als Gegenstand einer Feststellungsklage; Bestimmung des FälligkeitszeitszeitpunktsZitiert von 114
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 25.06.2025 – 2-21 O 290/18
- FG München, 14.03.2024 – 10 K 508/22Zitiert von 1
- OLG Saarbrücken, 08.03.2024 – 3 U 22/23Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 760 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.