Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 761 Form des Leibrentenversprechens
Stand: 10.06.2019
Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leibrente versprochen wird, ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Leibrentenversprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen, soweit das Versprechen der Gewährung familienrechtlichen Unterhalts dient.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 761 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.09.2015 – XII ZR 99/14Kindesunterhalt: Übernahme der Unterhaltspflicht durch einen nicht verheirateten Mann bei Einverständnis mit heterologer InseminationZitiert von 2
- BFH, 16.06.2021 – X R 3/20Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei AltenteilsverträgenZitiert von 3
- BFH, 15.09.2010 – X R 13/09Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Notwendigkeit schriftlicher Änderung des Versorgungsvertrags - kein Sonderausgabenabzug nach Wiederaufnahme willkürlich ausgesetzter Zahlungen - Prognose zur Erfüllung der Versorgungsleistungen - Rechtsbindungswillen der VertragsparteienZitiert von 12
- OLG Stuttgart, 28.12.2010 – 1 U 113/10Zitiert von 1
- BGH, 07.12.2011 – IV ZR 16/11Formbedürftigkeit dinglicher Vollzugsgeschäfte im Zusammenhang mit einem Erb- und PflichtteilsverzichtsvertragZitiert von 4
- BFH, 22.08.2007 – II R 33/06Schenkungsteuer: Bereicherung durch Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Rentenstammrechts nur bei freier Verfügbarkeit über die Rentenleistungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- FG Niedersachsen, 27.11.2024 – 9 K 10007/22
- OLG Düsseldorf, 21.04.2017 – I - 7 U 12/16
- FG Hessen, 19.04.2012 – 13 K 698/09
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 761 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.