Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 736 Liquidatoren
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/736#abs-1 (1) Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/736#abs-2 (2) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, tritt dieser an die Stelle des Gesellschafters.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/736#abs-3 (3) Mehrere Erben eines Gesellschafters haben einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/736#abs-4 (4) Durch Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter können auch einzelne Gesellschafter oder andere Personen zu Liquidatoren berufen werden. Das Recht, einen solchen Liquidator nach § 736a Absatz 1 Satz 1 zu berufen, bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/736#abs-5 (5) Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, gilt dies im Zweifel nicht für die Berufung und Abberufung eines Liquidators.
Wird zitiert von 132 Entscheidungen zu § 736 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Köln, 20.09.2012 – 7 Sa 77/12Zitiert von 1
- BAG, 13.02.2014 – 8 AZR 144/13Gesellschaftsrechtliche Nachhaftung - Auflösung der Gesellschaft - Betriebsübergang
- BGH, 03.07.2020 – V ZR 250/19Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Wohnungseigentümerin: Umfang der Nachhaftung des ausscheidenden GesellschaftersZitiert von 8
- BSG, 11.09.2019 – B 6 KA 2/18 RVertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum in Rechtsform einer GmbH - Streitigkeiten aufgrund einer Bürgschaftserklärung - zulässiger Rechtsweg - Auswechslung eines Gesellschafters durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nach dem Umwandlungsgesetz - Ende der Mithaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters nach fünf JahrenZitiert von 16
- LG Köln, 21.06.2013 – 2 O 667/05Zitiert von 1
- BVerwG, 08.06.2017 – 10 B 11/16Anwendung des § 49a Abs. 1 VwVfG auf nachhaftende ehemalige Gesellschafter einer GbRZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.03.2025 – V ZB 32/24Auflösung einer GbR: Fortsetzung der Teilungsversteigerung der GbR-GrundstückeZitiert von 3
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2024 – 8 A 11134/23.OVGZitiert von 1
- OLG Hamm, 17.06.2024 – 8 U 102/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 736 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.