Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 639 Haftungsausschluss
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 142
Nach Gewicht
- BGH, 29.04.2015 – VIII ZR 180/14Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei elektiver Konkurrenz von Ansprüchen wegen Sachmängeln; Erstreckung der Wirkungen einer Kaufpreisminderungsklage auf später im Wege der Klageänderung geltend gemachte RückgewähransprücheZitiert von 21
- OLG Köln, 24.11.1994 – 18 U 101/94
- BGH, 27.01.2005 – VII ZR 158/03Zitiert von 16
- OLG Oldenburg, 10.02.2004 – 2 U 94/03Zitiert von 1
- BGH, 26.10.2006 – VII ZR 194/05Verjährungshemmung: Anforderungen an das Vorliegen von Verhandlungen im Sinne des § 203 Satz 1 BGB KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- BGH, 27.09.2000 – VIII ZR 155/99Neuwagenkauf: Inhaltskontrolle von empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
Zuletzt entschieden
- LG München II, 13.02.2025 – 36 S 13393/23 WEG
- LG Düsseldorf, 04.12.2024 – 32 O 7/24
- OLG Frankfurt am Main, 21.12.2023 – 15 U 211/21Zitiert von 3
142 Entscheidungen zu § 639 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 639 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Unternehmer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.