Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 630b Anwendbare Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.