Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 630b Anwendbare Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 630b BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 12.05.2022 – III ZR 78/21Anspruch der Betreiberin einer Praxis für Ergotherapie auf Zahlung einer Ausfallpauschale für kurzfristig abgesagte Termine zur Behandlung minderjähriger Kinder: Behandlungsvertrag zwischen den Eltern und dem Behandelnden; Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug; Vereinbarung eines Behandlungstermins als kalendermäßige Bestimmung; rechtliche Unmöglichkeit der Leistungsbewirkung bei Nichtbeachtung von Bestimmungen einer CoronaschutzverordnungZitiert von 3
- AG Frankenthal (Pfalz), 23.09.2022 – 3a C 52/21Zitiert von 1
- BGH, 08.10.2020 – III ZR 80/20Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Rehaklinik: Wirksamkeit des Ausschlusses des außerordentlichen Kündigungsrechts des Patienten; Wirksamkeit einer Klausel über zu leistenden Schadensersatz bei vorzeitiger Abreise des PatientenZitiert von 18
- AG Düsseldorf, 04.08.2023 – 37 C 120/23
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2019 – 2 S 1972/18
- BGH, 13.03.2025 – III ZR 426/23Voraussetzungen der Abrechnung wahlärztlicher Leistungen durch den Krankenhausträger - Wahlleistungsvereinbarung, Wahlarzt, Liquidationsrecht, totaler KrankenhausaufnahmevertragZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 25.08.2025 – 5 U 8/25
- LG Aachen, 04.02.2025 – 15 O 1/23Zitiert von 2
- OLG Köln, 26.06.2024 – 5 U 151/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 630b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.