Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 616 Vorübergehende Verhinderung
Stand: 10.06.2019
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Wird zitiert von 362 Entscheidungen zu § 616 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 16.11.2022 – 32 K 109/22Zitiert von 4
- LAG Thüringen, 08.08.2023 – 1 Sa 41/23Zitiert von 4
- BVerwG, 05.12.2024 – 3 C 8/23Entschädigungs- und Erstattungsansprüche von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Quarantäne wegen eines Corona-AnsteckungsverdachtsZitiert von 11
- BVerwG, 05.12.2024 – 3 C 7/23Entschädigungs- und Erstattungsansprüche von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Quarantäne wegen eines Corona-AnsteckungsverdachtsZitiert von 6
- OVG NRW, 10.03.2023 – 18 A 563/22Erstattung von Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz; Reichweite von § 616 Satz 1 BGB bei häuslicher Quarantäne Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- LAG Düsseldorf, 04.07.2023 – 3 Sa 118/23
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 02.09.2026 – 13 A 230/23Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend einen Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 14.08.2026 – 13 A 124/23Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz; erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BAG, 28.01.2026 – 5 AS 4/25 · Annahmeverzug - AbbedingungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 616 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.