§ 63 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 63 HGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 43 Entscheidungen zu § 63 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 03.12.1998 – 2 AZR 754/97Anfechtung des Arbeitsvertrages: Rückwirkung wegen arglistiger Täuschung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers; kein Entgeltfortzahlungsanspruch Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- OVG NRW, 10.03.2023 – 18 A 1460/22Zitiert von 12
- OVG NRW, 10.03.2023 – 18 A 563/22Erstattung von Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz; Reichweite von § 616 Satz 1 BGB bei häuslicher Quarantäne Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- LAG Düsseldorf, 09.01.1998 – 10 Sa 2005/97
- LAG Düsseldorf, 07.05.1997 – 12 Sa 252/97Zitiert von 4
- LAG Düsseldorf, 19.09.1997 – 15 Sa 718/97
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2023 – 6 Sa 237/22
- LAG Düsseldorf, 02.08.2022 – 3 Sa 365/21Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 02.08.2022 – 3 Sa 367/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
20.02.2019 Ausfertigung
§ 63 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.