Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/611#abs-1 (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/611#abs-2 (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
Wird zitiert von 6.897 Entscheidungen zu § 611 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 16.11.2012 – 28 Ca 14761/12
- ArbG Berlin, 01.07.2016 – 28 Ca 38/16
- ArbG Berlin, 07.02.2014 – 28 Ca 16793/13Zitiert von 1
- ArbG Berlin, 23.09.2015 – 28 Ca 5269/15 28 Ca 10169/15, 28 Ca 5269/15, 28 Ca 10169/15
- ArbG Berlin, 12.04.2013 – 28 Ca 2357/13
- ArbG Berlin, 29.08.2014 – 28 Ca 6704/14
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 02.09.2026 – 13 A 230/23Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend einen Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 21.07.2026 – 19 U 18/26Fernunterrichtsschutzgesetz: Nichtigkeit eines Coaching-Vertrags wegen fehlender Zulassung bei überwiegend asynchroner Wissensvermittlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- LG Köln, 01.07.2026 – 23 O 371/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 611 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.02.2017 Ausfertigung
§ 611 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl. I 258)
BGBl. 2017 I S. 258
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20.02.2013 Ausfertigung
§ 611 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I 277)
BGBl. 2013 I S. 277
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.