Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 49
Nach Gewicht
- BGH, 23.06.2010 – VIII ZR 325/09Wohnraummiete in einem "Reihenhausblock": Realteilung eines mit Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks und entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen; analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist auf eine Kündigung des das Haus mitbewohnenden VermietersZitiert von 7
- LG Heidelberg, 20.10.2014 – 5 S 12/14
- LG Bochum, 15.04.2014 – I-9 S 18/14
- AG Hanau, 19.08.2022 – 32 C 228/21 (12)
- LG Traunstein, 03.05.2023 – 3 S 2451/22
- AG Dortmund, 02.06.2020 – 425 C 3346/19
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.01.2026 – VIII ZR 228/23Fehlen eines berechtigten Interesses bei gewinnbringender Untervermietung der WohnungZitiert von 5
- LG Krefeld, 15.10.2025 – 2 S 14/25
- AG GieBen, 17.01.2025 – 46 C 55/24
49 Entscheidungen zu § 573a BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 573a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/573a#abs-1 (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/573a#abs-2 (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/573a#abs-3 (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/573a#abs-4 (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.