Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 560 Veränderungen von Betriebskosten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/560#abs-1 (1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/560#abs-2 (2) Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/560#abs-3 (3) Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/560#abs-4 (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/560#abs-5 (5) Bei Veränderungen von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/560#abs-6 (6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Wird zitiert von 213 Entscheidungen zu § 560 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Charlottenburg, 22.03.2016 – 206 C 566/15
- LG Itzehoe, 17.12.2010 – 9 S 66/10Zitiert von 1
- AG Mannheim, 06.02.2008 – 8 C 552/06Zitiert von 1
- LG Rostock, 27.02.2009 – 1 S 200/08
- BGH, 18.07.2012 – VIII ZR 1/11Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug mit einseitig erhöhten BetriebskostenvorauszahlungenZitiert von 3
- BGH, 28.09.2011 – VIII ZR 294/10Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung um einen Sicherheitszuschlag wegen möglicher PreiserhöhungenZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 125/23Auswirkungen einer unterlassenen Auskunft des Vermieters im Vormietverhältnis auf die im Nachmietverhältnis geschuldete Vormiete nach der MietpreisbremseZitiert von 2
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 211/23Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsklagen sowie Ermittlung des Gegenstandswerts bei Mietherabsetzungsbegehren im Rahmen der MietpreisbremseZitiert von 1
- BSG, 02.12.2025 – B 7 AS 30/24 RArbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 - Mehrbedarf - Aufwendungen im Zusammenhang mit der COVID-19-PandemieZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 560 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.