Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 509 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 26.04.2017 – 4 U 178/15
- LG Amberg, 01.02.2024 – 24 O 142/23Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 – 5 S 1012/03Zitiert von 4
3 Entscheidungen zu § 509 BGB →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 509 BGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.