Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1223 Rückgabepflicht; Einlösungsrecht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1223#abs-1 (1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1223#abs-2 (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des Pfandes gegen Befriedigung des Pfandgläubigers verlangen, sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 1223 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 09.01.2018 – XI ZR 17/15Anwendung des Verbraucherkreditrechts auf ein durch eine Pfandrechtsbestellung an einem Inhabergrundschuldbrief abgesichertes Darlehen; Heilung eines auf Grund einer formunwirksam erteilten Vollmacht geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrags; Auszahlung des Darlehens an den vollmachtloser VertreterZitiert von 10
- KG, 18.07.2016 – 8 U 234/14
- BGH, 20.07.2016 – VIII ZR 263/14Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der Mietsicherheit; Befriedigung verjährter Betriebskostennachforderungen aus der KautionZitiert von 20
- BGH, 22.04.1999 – I ZR 37/97Zitiert von 6
- OLG Frankfurt am Main, 11.08.2021 – 2 U 125/20Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 25.06.2021 – 2 U 116/20Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 13.11.2024 – 11 U 158/10
- BGH, 16.11.2022 – VIII ZR 290/21Vorliegen eines verbotenen Rückkaufshandels: Gewerbsmäßiger Ankauf von Kraftfahrzeugen und deren anschließende Vermietung an den VerkäuferZitiert von 2
- BGH, 16.11.2022 – VIII ZR 288/21(Zulässigkeit eines gewerbsmäßigen Ankaufs von Kraftfahrzeugen und deren anschließender Vermietung an den Verkäufer)Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1223 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.