Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 38 Mitgliedschaft
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 46
Nach Gewicht
- ArbG Freiburg, 08.05.2019 – 4 Ca 26/19
- OVG Schleswig, 07.12.2017 – 3 LB 3/17Zitiert von 2
- OLG Stuttgart, 19.03.2010 – 8 W 112/10
- AG Kaiserslautern, 03.09.2004 – 3 C 915/04
- BVerfG, 05.02.1991 – 2 BvR 263/86Berücksichtigung der Religionsfreiheit bei Auslegung und Anwendung vereinsrechtlicher Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Eintragung des Geistigen Rats der Bahâ'i im Vereinsregister)Zitiert von 26
- BAG, 13.03.2024 – 10 AZR 117/23Auskunftsanspruch - Sozialkassensystem - Kosten - Öffentlichkeitsarbeit - Maler- und LackiererhandwerkZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- FG Hessen, 20.02.2025 – 8 K 220/25
- AG Köln, 13.09.2024 – 158 C 221/24Zitiert von 1
- BGH, 08.03.2024 – V ZR 80/23Nichtigkeit von WEG-Beschlüssen nach Durchführung einer Vertreterversammlung während Corona-PandemieZitiert von 3
46 Entscheidungen zu § 38 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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