Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 25 Verfassung

Stand: 10.06.2019

Bund58 Entscheidungen

Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.

§ 24 § 26