Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 294 Tatsächliches Angebot
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 690
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Nach Gewicht
- BAG, 24.09.2014 – 5 AZR 611/12Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der ArbeitszeitZitiert von 75
- LAG Köln, 08.09.2017 – 4 Sa 62/17
- BAG, 14.10.2020 – 5 AZR 649/19Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte BeschäftigungsmöglichkeitZitiert von 31
- BAG, 19.05.2010 – 5 AZR 162/09Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - Rücksichtnahmepflicht - SchadensersatzZitiert von 99
- OLG Köln, 31.01.2019 – 12 U 61/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 – 7 Sa 150/16Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.08.2026 – 13 A 124/23Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz; erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 04.08.2026 – 13 A 346/23
- OVG NRW, 22.07.2026 – 13 A 65/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 294 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden.