Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 285 Herausgabe des Ersatzes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/285#abs-1 (1) Erlangt der Schuldner infolge des Umstands, auf Grund dessen er die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/285#abs-2 (2) Kann der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangen, so mindert sich dieser, wenn er von dem in Absatz 1 bestimmten Recht Gebrauch macht, um den Wert des erlangten Ersatzes oder Ersatzanspruchs.
Wird zitiert von 234 Entscheidungen zu § 285 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Bremen, 16.10.2024 – 1 U 18/24
- OLG Frankfurt am Main, 31.07.2020 – 12 U 118/19
- BGH, 09.09.2020 – VIII ZR 389/18Leasingverhältnis: Anspruch auf eine nach einem Fahrzeugdiebstahl den Wiederbeschaffungswert übersteigende NeuwertentschädigungZitiert von 2
- OLG Brandenburg, 09.02.2012 – 5 U (Lw) 16/11
- BGH, 09.09.2020 – VIII ZR 255/19Vorzeitige Beendigung eines Kfz-Leasingvertrags: Anspruchsberechtigung hinsichtlich der Neuwertspitze einer Versicherungsleistung aus einer vom Leasingnehmer auf Neupreisbasis abgeschlossenen VollkaskoversicherungZitiert von 1
- BGH, 25.03.2015 – VIII ZR 38/14Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag: Käuferpflicht zur Herausgabe einer Kaskoentschädigung nach Brandzerstörung des FahrzeugsZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 23.04.2026 – I ZR 41/24Gewinnabschöpfung wegen "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle"; Unterlassungsansprüche hinsichtlich weiterer Passagen - Der Schatz von OggersheimZitiert von 1
- LSG NRW, 04.02.2026 – L 11 KR 406/21 KH
- LSG NRW, 04.02.2026 – L 11 KR 151/24 KH
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 285 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.