Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 681
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 09.06.2026 – VIII ZR 327/25
- BGH, 09.12.2008 – VI ZR 173/07Schadensersatzrecht: Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- BGH, 27.10.2015 – VI ZR 23/15Schadensersatz bei Verletzung eines Tieres: Verhältnismäßigkeit der TierbehandlungskostenZitiert von 10
- OLG Frankfurt am Main, 20.12.2023 – 4 U 294/22Zitiert von 2
- BGH, 27.11.2009 – LwZR 11/09
- LG Saarbrücken, 05.04.2012 – 13 S 15/12
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 125/23Zitiert von 2
- LG Köln, 25.03.2026 – 15 O 293/23
- OLG Düsseldorf, 03.03.2026 – 1 U 233/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 251 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/251#abs-1 (1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/251#abs-2 (2) Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.