Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung
Stand: 10.06.2019
Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen.
Wird zitiert von 480 Entscheidungen zu § 250 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 13.11.2012 – XI ZR 334/11Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in Anspruch auf Zahlung von Geld bei Herstellungsanspruch auf Zahlung von GeldZitiert von 66
- OLG Hamm, 23.10.2012 – I-4 U 134/12
- BGH, 23.09.2021 – IX ZR 118/20Schadensersatz: Geltendmachung des Anspruchs auf Naturalrestitution nach Ablauf der mit der Androhung der Ablehnung einer Herstellung gesetzten Frist
- LG Frankfurt am Main, 07.07.2015 – 2-07 O 461/13
- OLG Düsseldorf, 08.09.2011 – I-6 U 60/10
- OLG Düsseldorf, 08.09.2011 – I-6 U 105/10
Zuletzt entschieden
- AG Köln, 26.08.2026 – 149 C 28/26Fluggastrechte: Anforderungen an das Angebot einer anderweitigen Beförderung bei Flugannullierung unter Änderung des Abflughafens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 16.07.2026 – 34 U 11/25Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag beim Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Düsseldorf, 23.06.2026 – 1 U 61/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 250 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.