Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2286 Verfügungen unter Lebenden
Stand: 10.06.2019
Durch den Erbvertrag wird das Recht des Erblassers, über sein Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, nicht beschränkt.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Durch den Erbvertrag wird das Recht des Erblassers, über sein Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, nicht beschränkt.