Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2231 Ordentliche Testamente
Stand: 10.06.2019
Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden
1.
zur Niederschrift eines Notars,
2.
durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene Erklärung.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden