Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2171 Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2171#abs-1 (1) Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2171#abs-2 (2) Die Unmöglichkeit der Leistung steht der Gültigkeit des Vermächtnisses nicht entgegen, wenn die Unmöglichkeit behoben werden kann und das Vermächtnis für den Fall zugewendet ist, dass die Leistung möglich wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2171#abs-3 (3) Wird ein Vermächtnis, das auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, unter einer anderen aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins zugewendet, so ist das Vermächtnis gültig, wenn die Unmöglichkeit vor dem Eintritt der Bedingung oder des Termins behoben wird.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 2171 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 02.07.2025 – IV ZR 93/24Zuwendung eines Vermächtnisses an den behandelnden Arzt: Prüfung der Wirksamkeit nach der Berufsordnung für ÄrzteZitiert von 4
- OLG Hamm, 03.02.2026 – 10 U 14/24
- OLG Stuttgart, 24.06.2010 – 8 W 241/10Zitiert von 1
- OLG Köln, 31.07.2014 – 2 U 153/12
- BGH, 25.04.2014 – BLw 6/13Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von Grundstücksvermächtnissen zu Gunsten der weichenden Miterben
- OLG Hamm, 28.05.2024 – 10 U 14/24
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 06.11.2023 – 10 W 174/22Zitiert von 2
- LG Berlin, 14.02.2023 – 63 S 125/22Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 20.03.2014 – 20 W 520/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2171 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.