Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 209 Wirkung der Hemmung
Stand: 10.06.2019
Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.
Wird zitiert von 687 Entscheidungen zu § 209 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 04.02.2005 – 10 UF 82/04
- BGH, 25.04.2017 – VI ZR 386/16 · Anspruchsverjährung: Wirkung der HemmungZitiert von 8
- OLG Düsseldorf, 18.06.2003 – I-18 U 230/02Reiserecht: Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen mitreisender Familienangehöriger durch Mahnbescheid bei offenkundiger Einziehungsermächtigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Karlsruhe, 15.06.2007 – 3 O 393/06
- OLG Köln, 27.01.1994 – 12 U 116/93
- BGH, 19.12.2001 – VIII ZR 282/00Öffentliche Zustellung: Unwirksamkeit bei erkennbar fehlenden Voraussetzungen für eine öffentliche Bekanntmachung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
Zuletzt entschieden
- LG Regensburg, 18.06.2026 – 45 O 1916/24Missbrauch in kirchlicher Einrichtung: Verjährung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Bistum Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 27.05.2026 – 4 U 123/25Baurecht: Keine zivilrechtliche Einwendung gegen den Werklohnanspruch bei Fehlen einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 07.05.2026 – VII ZR 107/25Wirksamkeit einer Regelung über die Rückgabe einer nicht verwendeten Sicherheit in zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 209 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.