Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2043 Aufschub der Auseinandersetzung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2043#abs-1 (1) Soweit die Erbteile wegen der zu erwartenden Geburt eines Miterben noch unbestimmt sind, ist die Auseinandersetzung bis zur Hebung der Unbestimmtheit ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2043#abs-2 (2) Das Gleiche gilt, soweit die Erbteile deshalb noch unbestimmt sind, weil die Entscheidung über einen Antrag auf Annahme als Kind, über die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder über die Anerkennung einer vom Erblasser errichteten Stiftung als rechtsfähig noch aussteht.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 2043 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 11.03.2026 – II R 10/23Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
- BFH, 09.12.2009 – II R 37/08Zitiert von 13
- BSG, 27.01.2009 – B 14 AS 42/07 RSGB II: Anforderungen an die Verwertbarkeit eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie in ungeteilter Erbengemeinschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 99
- FG Köln, 09.02.2023 – 7 K 1362/21Zitiert von 1
- SG München, 21.12.2022 – S 41 AS 1486/22 ER
- FG Köln, 18.08.2022 – 7 K 2127/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 14.06.2021 – L 9 SO 253/18
- VG Köln, 06.07.2020 – 8 K 15847/17
- OLG Hamm, 28.06.2018 – 11 WF 112/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2043 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2002 Ausfertigung
§ 2043 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2002 (BGBl. I 2634)
BGBl. 2002 I S. 2634
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.