Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/8277 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht des BGB ist entsprechend den nachfol- genden Vorschlägen zu den Nummern 2 und 5 zu ändern. Zu Nummer 2 (§§ 80 und 81) Zu § 80 In Absatz 1 verbleibt es bei der bestehenden Grundrege- lung, dass eine rechtsfähige Stiftung durch das Stiftungsge- schäft und den Verwaltungsakt zur Erlangung der Rechtsfä- higkeit entsteht. Jedoch wird dieser Verwaltungsakt nicht mehr als Genehmigung, sondern als Anerkennung bezeich- net. Dem Begriff „Genehmigung“ wohnte ein dem Gemein- wohlorientierten Stiftungswesen an sich fremder Hauch eines Reliktes aus Zeiten eines Obrigkeitsstaates inne. Zu- dem verband sich mit diesem Begriff im allgemeinen Ver- ständnis oft das Missverständnis, dass das Stiften genehmigt werden müsse. Tatsächlich handelt es sich bei der Geneh- migung, wie sie bislang in § 80 BGB vorgesehen ist, um die Anerkennung des in Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom Stifter vorgesehenen Gebildes als rechtsfähig, d. h. als juristische Person in Form der Stiftung bürgerlichen Rechts. Diese eigentliche Kernfunktion der Genehmigung soll durch die begriffliche Änderung klargestellt werden. Mit der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig wird zu- gleich der dokumentierte Stifterwille unter den Schutz der staatlichen Aufsicht gestellt. Der bisherige Satz 2 des § 80 soll durch den Verweis auf die entsprechende vereinsrechtliche Bestimmung in § 86 ersetzt werden (vgl. nachfolgend zu Nummer 7). In Absatz 2 soll der Rechtsanspruch des Stifters, dass die Stiftung als rechtsfähig anerkannt wird, bundeseinheitlich verankert werden. Zwar wird nach herrschender Auffassung davon ausgegangen, dass nach geltendem Recht ein An- spruch auf Genehmigung unter den gesetzlichen Vorausset- zun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.383 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/8277, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.643–36.026 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 5e101ec9e92f4d7b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP