Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 200 Beginn anderer Verjährungsfristen
Stand: 10.06.2019
Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die nicht der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist. § 199 Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 119 Entscheidungen zu § 200 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.01.2005 – VIII ZR 114/04Mietrecht: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters mit der Rückgabe der Mietsache auch bei erst späterer Entstehung des Schadensersatzanspruchs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BGH, 15.03.2024 – V ZR 224/22Beginn der Verjährung mit Fälligkeit des jeweiligen AnspruchsZitiert von 7
- BGH, 18.09.2018 – II ZR 152/17Aktiengesellschaft: Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ein Aufsichtsratsmitglied wegen Verjährenlassens von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ein Vorstandsmitglied bei verbotener Einlagenrückgewähr an das AufsichtsratsmitgliedZitiert von 11
- BGH, 15.03.2006 – VIII ZR 123/05Mietrecht: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache vor Beendigung des Mietverhältnisses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OLG Düsseldorf, 09.06.2017 – I - 7 U 78/16
- BGH, 31.08.2022 – VIII ZR 132/20Wohnraummiete: Abschließende Sonderregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterung der MietsacheZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Regensburg, 18.06.2026 – 45 O 1916/24Missbrauch in kirchlicher Einrichtung: Verjährung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Bistum Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 02.06.2026 – VI ZR 260/24Verjährungsbeginn und Anspruchsentstehung bei Aufwendungsersatzansprüchen nach einem ArbeitsunfallZitiert von 1
- BGH, 26.03.2026 – VII ZR 68/24Zahlung eines Kostenvorschusses für Mängel am Dach; Verjährungsbeginn des Kostenvorschussanspruches; Wirksamkeit einer AbnahmeklauselZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 200 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.