Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1169 Rechtszerstörende Einrede
Stand: 10.06.2019
Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, dass der Gläubiger auf die Hypothek verzichtet.
Wird zitiert von 33 Entscheidungen zu § 1169 BGB →
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Nach Gewicht
- OLG Saarbrücken, 27.04.2023 – 4 U 88/21
- BGH, 20.10.2023 – V ZR 9/22Zulässigkeit der Einrede des Erwerbers eines bereits mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks wegen des Wegfalls des Sicherungszwecks; Änderung der auf eine vorrangige Grundschuld bezogenen Sicherungsvereinbarung als vormerkungswidrige Verfügung; Übergang der Sicherungsgrundschuld auf den Eigentümer nach einer auf die gesicherte Forderung bezogenen SchuldübernahmeZitiert von 5
- OLG Zweibrücken, 22.07.2002 – 7 U 271/01
- OLG Köln, 17.08.1994 – 26 U 8/94
- BGH, 10.12.2020 – IX ZR 24/20Restschuldbefreiung für den Insolvenzschuldner: Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine vor Insolvenzeröffnung eingetragenen ZwangshypothekZitiert von 8
- BGH, 11.03.2016 – V ZR 208/15Dingliches Wohnungsrecht: Ausübungshindernis bei schwerer Verfehlung gegen den Grundstückseigentümer bzw. eine diesem nahestehende Person durch vorsätzliches TötungsdeliktZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- OLG München, 01.08.2025 – 34 Wx 153/25 e
- OLG Düsseldorf, 18.04.2024 – 3 U 109/22
- OLG Celle, 27.08.2018 – 18 W 42/18Zitiert von 1
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