Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 886 Beseitigungsanspruch
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 35
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 15.03.2024 – V ZR 224/22Beginn der Verjährung mit Fälligkeit des jeweiligen AnspruchsZitiert von 7
- BGH, 21.11.2014 – V ZR 32/14Sachenrechtsbereinigung: Verjährung des Bereinigungsanspruchs des Nutzers; Erlöschen des Besitzrechts; Anspruch des Grundstückseigentümers auf Löschung des BesitzrechtsvermerksZitiert von 17
- OLG Brandenburg, 28.02.2019 – 5 U 115/16
- BGH, 06.07.2012 – V ZR 122/11Übergabevertrag zur vorweggenommenen Erbfolge: Geltungsdauer eines schuldrechtlichen Verfügungsverbots; Sittenwidrigkeit des Vertrages bei übermäßiger Beschränkung der wirtschaftlichen HandlungsfreiheitZitiert von 6
- LG Hanau, 01.06.2015 – 4 O 1345/14Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 16.01.2014 – 5 U 4/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 16.06.2026 – II ZR 13/25Mündliche und konkludente Stimmabgabe außerhalb der Gesellschafterversammlung
- OLG Brandenburg, 11.07.2025 – 5 U 219/21
- OLG Nürnberg, 29.04.2025 – 3 U 2107/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 886 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Steht demjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird, eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs dauernd ausgeschlossen wird, so kann er von dem Gläubiger die Beseitigung der Vormerkung verlangen.