Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats
Stand: 10.06.2019
Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 192 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Frankfurt (Oder), 20.11.2012 – 16 S 47/12
- LG Detmold, 12.08.2015 – 10 S 59/15
- OVG NRW, 04.02.2021 – 2 A 3233/20Zitiert von 2
- BVerfG, 22.01.2019 – 2 BvR 93/19Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens - Zuwartefrist von einem Monat vorliegend angemessen - "Monatsmitte" hinreichend bestimmtZitiert von 9
- BGH, 17.10.2017 – XI ZR 419/15Pfändungsschutzkonto: Barabhebung an einem Samstag am Monatsende an einem Bankautomaten des kontoführenden Kreditinstituts; Anrechnung der Verfügung zunächst auf das von der Pfändung nicht erfasste Guthaben aus dem VormonatZitiert von 4
- LAG Düsseldorf, 15.05.2024 – 14 SLa 81/24Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 11.07.2023 – 17 U 11/22
- LG Bamberg, 31.03.2023 – 44 O 145/21
- LSG Bayern, 02.02.2023 – L 4 KR 567/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 192 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.