Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 191 Berechnung von Zeiträumen
Stand: 10.06.2019
Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet.
Wird zitiert von 88 Entscheidungen zu § 191 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 05.03.2009 – 1 K 649/08
- BAG, 20.05.2020 – 7 AZR 72/19Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - HöchstbefristungsdauerZitiert von 7
- BGH, 16.06.2021 – XII ZB 208/20Vergütung des Berufsbetreuers: Zeitanteilige Berechnung der Fallpauschale bei Veränderung vergütungsrelevanter Umstände vor Ablauf eines vollen MonatsZitiert von 2
- LG Kassel, 14.04.2020 – 3 T 161/20Zitiert von 1
- LAG Hamm, 28.11.2019 – 11 Sa 381/19Zitiert von 1
- LG Mönchengladbach, 20.10.2020 – 5 T 251/20
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 16.07.2026 – 34 U 11/25Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag beim Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Schwerin, 29.12.2025 – 1 A 1575/24 SN
- OVG NRW, 05.05.2025 – 6 B 1024/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 191 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.