Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
VBVG§ 16 Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- BGH, 04.02.2026 – XII ZB 419/25Gerichtliche Geltendmachung der pauschalen Betreuervergütung zur Wahrung der Ausschlussfrist
- LG Lübeck, 03.03.2023 – 7 T 49/23
- LG Hamburg, 23.07.2025 – 322 T 33/25Zitiert von 1
- LG Freiburg, 23.05.2025 – 4 T 40/25
- AG Meschede, 06.05.2025 – 4 XVII 175/23Zitiert von 1
- AG Essen, 05.09.2023 – 73 XVII 1184/12 P
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 VBVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Stellt das Gericht fest, dass eine Angelegenheit des Verfahrens- oder Umgangspflegers werktäglich zwischen 18 und 6 Uhr, an Samstagen oder an Sonn- oder Feiertagen wahrzunehmen ist, so erhöht sich der nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 3 zu bewilligende Stundensatz der Vergütung um 25 Prozent.