Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1876 Vergütung
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 3
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- BGH, 22.10.2025 – XII ZB 80/25Aufwandspauschale eines beruflich tätigen Betreuers ohne RegistrierungZitiert von 1
- LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2024 – 13 T 364/24
- OLG Bamberg, 13.11.2023 – 4 U 51/23
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dem ehrenamtlichen Betreuer steht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung zu. Das Betreuungsgericht kann ihm abweichend von Satz 1 eine angemessene Vergütung bewilligen, wenn
1.
der Umfang oder die Schwierigkeit der Wahrnehmung der Angelegenheiten des Betreuten dies rechtfertigen und
2.
der Betreute nicht mittellos ist.