Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 283
Nach Gewicht
- BGH, 04.10.2005 – VII ZB 21/05Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 07.01.2010 – 9 UF 127/08
- OLG Celle, 29.01.2009 – 10 WF 29/09
- BVerfG, 14.07.2011 – 1 BvR 932/10Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes nach § 1612b BGB (F:21-12-2007) auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts - zur Frage der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt, wenn der Unterhaltspflichtige neben der Zahlung von Kindesunterhalt zur Leistung von Ehegattenunterhalt verpflichtet istZitiert von 65
- VG Stuttgart, 07.09.2022 – 4 K 586/21
- OLG Karlsruhe, 27.08.2015 – 2 UF 69/15Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.05.2026 – XII ZB 84/26Zulässigkeit einer Beschwerde gegen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ergangenen Festsetzungsbeschluss
- OLG Brandenburg, 07.04.2026 – 13 UF 111/25
- AG Sigmaringen, 14.10.2025 – 2 F 275/25
283 Entscheidungen zu § 1612a BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1612a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1612a#abs-1 (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes
des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1612a#abs-2 (2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1612a#abs-3 (3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1612a#abs-4 (4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1612a#abs-5 (5) (weggefallen)