Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1573#abs-1 (1) Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1573#abs-2 (2) Reichen die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt (§ 1578) nicht aus, kann er, soweit er nicht bereits einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, den Unterschiedsbetrag zwischen den Einkünften und dem vollen Unterhalt verlangen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1573#abs-3 (3) Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1572, 1575 zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber entfallen sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1573#abs-4 (4) Der geschiedene Ehegatte kann auch dann Unterhalt verlangen, wenn die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit wegfallen, weil es ihm trotz seiner Bemühungen nicht gelungen war, den Unterhalt durch die Erwerbstätigkeit nach der Scheidung nachhaltig zu sichern. War es ihm gelungen, den Unterhalt teilweise nachhaltig zu sichern, so kann er den Unterschiedsbetrag zwischen dem nachhaltig gesicherten und dem vollen Unterhalt verlangen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1573#abs-5 (5) (weggefallen)
Wird zitiert von 453 Entscheidungen zu § 1573 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.05.2000 – XII ZR 88/98Zitiert von 9
- BGH, 26.11.2008 – XII ZR 131/07Nachehelicher Krankheitsunterhalt: Zulässigkeit der zeitlichen Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit nach neuem Unterhaltsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BGH, 26.09.2007 – XII ZR 11/05Zitiert von 9
- BGH, 26.09.2007 – XII ZR 15/05Zitiert von 5
- BGH, 25.10.2006 – XII ZR 190/03Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an die Bedarfsbemessung bei nachehelicher Einkommensentwicklung und Abwägungskriterien für die Befristung des Aufstockungsunterhalts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OVG Saarland, 24.05.2004 – 1 R 6/04Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- KG, 22.09.2025 – 16 UF 66/24Zitiert von 1
- BFH, 09.07.2025 – X B 111/24Wiedereinsetzung, wenn ein Prozessbevollmächtigter erst unmittelbar vor Fristablauf gefunden werden kannZitiert von 1
- OLG Hamm, 06.06.2025 – 2 UF 7/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1573 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2007 Ausfertigung
§ 1573 Abs. 5 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 3189)
BGBl. 2007 I S. 3189
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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