Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1566 Vermutung für das Scheitern
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1566#abs-1 (1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1566#abs-2 (2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.