Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 24.02.2014 – 8 U 157/12
- OLG Köln, 31.01.2019 – 12 U 191/16
- OLG Köln, 27.08.2018 – 12 U 46/18Zitiert von 1
- BAG, 07.07.2010 – 4 AZR 1023/08Zum Zustandekommen eines Firmentarifvertrags - Zugang der Annahmeerklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform - Wach- und Sicherheitsgewerbe HamburgZitiert von 23
- LG Köln, 11.09.2013 – 7 O 64/13
- OLG Düsseldorf, 15.06.2009 – I-24 U 210/08
Zuletzt entschieden
- LAG Thüringen, 22.01.2025 – 1 Sa 59/24Zitiert von 1
- BGH, 21.02.2024 – IV ZR 32/22Altvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem Lebensversicherer im Policenmodell: Hinweispflicht hinsichtlich der Nichtangehörigkeit zur einem Sicherungsfonds; Aufklärungspflicht zur Widerspruchsfrist bei verspäteter Annahmeerklärung nach Ablauf der AntragsbindungsfristZitiert von 5
- OLG Frankfurt am Main, 26.10.2021 – 24 U 249/20Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 149 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Antragende dies erkennen, so hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist. Verzögert er die Absendung der Anzeige, so gilt die Annahme als nicht verspätet.